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PKV & Gesundheitsreform

Die Gesundheitsreform 2007 und auch die Änderungen im Jahr 2008 machen die gesetzliche Krankenversicherung nicht nur teurer, sondern auch unberechenbar. Die ständige Frage, welche Leistungen letztlich übernommen oder gar gestrichen werden, schafft einen Unsicherheitsfaktor.
Dank der Gesundheitsreform ist es nun auch Verbrauchern unterhalb der Einkommensbemessungsgrenze möglich, auf die private Krankenversicherung zurückzugreifen. Allerdings ist ein Wechsel nicht ohne weitere möglich, der wer in früheren Jahren bereits einer privaten Krankenversicherung angehörig war, darf dieser nun mehr auch wieder beitreten – unabhängig vom Einkommen.
Sicherheit schafft der Basistarif. In diesem sind die versicherten Leistungen fest verankert. Im Grunde werden die gleichen Parameter abgedeckt, die auch durch die gesetzliche Krankenversicherung geleistet werden. Praktisch eine Grundversorgung für den Bundesbürger, jedoch ohne das Risiko, dass Leistungen plötzlich weg fallen bzw. gekürzt werden. Die Beiträge orientieren sich auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen. Eine Anpassung bzw. Angleichung der Privaten und Gesetzlichen ist vorgesehen.
Ein weiterer Bonus der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass es den Versicherern freisteht, Zusatzleistungen – unabhängig von der gesetzlichen Krankenversicherung – anzubieten.
Wer seit eh und je eine private Krankenversicherung genießt, kann sich zurücklehnen. Zwar wurden die Beiträge für das Jahr 2008 im Zuge der Gesundheitsreform ebenso angehoben. Leistungen werden jedoch nicht verwehrt oder gekürzt.
Wer aufgrund von Einkommensverhältnissen oder Selbstständigkeit der privaten Krankenversicherung außerhalb des Basistarifes beitreten möchte, sollte sich ausreichen informieren. Wie in jedem Versicherungszweig schwanken auch hier die Kosten immens. Während die Risikoprüfung bei der Wahl eines Basistarifes weg fällt, orientiert sich die Einstufung in andere Tarife vor allem an Alter, Geschlecht, Berufsgruppe und Vorerkrankungen. Wer bereits unter chronischen Krankheitsbildern leidet, sollte noch genauer auf das Kostengefüge achten. Das Verschweigen etwaiger Vorerkrankungen führt letztlich nur zum bösen Erwachen, denn die private Krankenversicherung ist berechtigt, die Leistungen zur Verweigern, sofern sich herausstellt, dass der Versicherungsnehmer bei Antragstellung keine wahrheitsgemäßen Angaben gemacht hat.
 

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