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PKV & Gesundheitsreform
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Die
Gesundheitsreform 2007 und auch die Änderungen im Jahr 2008
machen die gesetzliche Krankenversicherung nicht nur teurer,
sondern auch unberechenbar. Die ständige Frage, welche
Leistungen letztlich übernommen oder gar gestrichen werden,
schafft einen Unsicherheitsfaktor.
Dank der Gesundheitsreform ist es nun auch Verbrauchern
unterhalb der
Einkommensbemessungsgrenze möglich, auf die
private Krankenversicherung zurückzugreifen. Allerdings ist ein
Wechsel nicht ohne weitere möglich, der wer in früheren Jahren
bereits einer privaten Krankenversicherung angehörig war, darf
dieser nun mehr auch wieder beitreten – unabhängig vom
Einkommen.
Sicherheit schafft der Basistarif. In diesem sind die
versicherten Leistungen fest verankert. Im Grunde werden die
gleichen Parameter abgedeckt, die auch durch die gesetzliche
Krankenversicherung geleistet werden. Praktisch eine
Grundversorgung für den Bundesbürger, jedoch ohne das Risiko,
dass Leistungen plötzlich weg fallen bzw. gekürzt werden. Die
Beiträge orientieren sich auf dem Niveau der gesetzlichen
Krankenkassen. Eine Anpassung bzw. Angleichung der Privaten und
Gesetzlichen ist vorgesehen.
Ein weiterer Bonus der gesetzlichen Krankenversicherung ist,
dass es den Versicherern freisteht, Zusatzleistungen –
unabhängig von der gesetzlichen Krankenversicherung –
anzubieten.
Wer seit eh und je eine
private Krankenversicherung genießt,
kann sich zurücklehnen. Zwar wurden die Beiträge für das Jahr
2008 im Zuge der Gesundheitsreform ebenso angehoben. Leistungen
werden jedoch nicht verwehrt oder gekürzt.
Wer aufgrund von Einkommensverhältnissen oder Selbstständigkeit
der privaten Krankenversicherung außerhalb des Basistarifes
beitreten möchte, sollte sich ausreichen informieren. Wie in
jedem Versicherungszweig schwanken auch hier die Kosten immens.
Während die Risikoprüfung bei der Wahl eines Basistarifes weg
fällt, orientiert sich die Einstufung in andere Tarife vor allem
an Alter, Geschlecht, Berufsgruppe und Vorerkrankungen. Wer
bereits unter chronischen Krankheitsbildern leidet, sollte noch
genauer auf das Kostengefüge achten. Das Verschweigen etwaiger
Vorerkrankungen führt letztlich nur zum bösen Erwachen, denn die
private Krankenversicherung ist berechtigt, die Leistungen zur
Verweigern, sofern sich herausstellt, dass der
Versicherungsnehmer bei Antragstellung keine wahrheitsgemäßen
Angaben gemacht hat. |
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