
Kreditvergleich
Privatkrankenversicherung
Rechtsschutz
Versicherung
mobiles hosting
Versichern &
Versicherungen
Ratenkredit
Kredit-Verwendung
Kredit Wunsch
PKV Krankenversicherung
Darlehen-Kredit
Immobilienkredit |
Rechtsschutzversicherungen
|
Eine
Rechtschutzversicherung ist eine Versicherung, die im Falle
eines gerichtlich ausgetragenem Rechtsstreits, abgeschlossen
wird. Mit dieser Versicherung soll das Kostenrisiko abgesichert
werden. Sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen, haben die
Möglichkeit eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Eine
solche Versicherung übernimmt in der Regel die Anwaltsgebühren,
sowie die Gerichtskosten, außerdem auch die Zeugengelder, sowie
in einigen Fällen die Kosten des Gegners und Kautionen bis zu
einer bestimmten, maximalen Höhe. Diese Versicherung kann man
allerdings nur bei einem tatsächlichen Rechsstreit in Anspruch
nehmen. Man kann sich also vor Eintritt eines gerichtlichen
Rechtsstreits kein Geld von der Versicherung auszahlen lassen.
Außerdem wird in der Regel eine Selbstbeteiligung verlangt, die
aber von Versicherung zu Versicherung variieren kann. Eine
Rechtsschutzversicherung, die in Deutschland abgeschlossen
wurde, gilt in der Regel für den gesamten europäischen Raum, wie
auch für einige nicht-europäische Länder. Meist kann die
Versicherung im Ausland, nur bei einem kurzfristigen Aufenthalt,
in Anspruch genommen werden. In der Regel zahlen die
Versicherungen auch nur an Personen aus, die nicht eindeutig
fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben (einzige Ausnahme
bilden Fälle wie z. B. das Fahren bei roter Ampel) und schließen
zumeist keinen Versicherungsvertrag mit einer Person ab, die
bereits vorbestraft ist. Eine Rechtsschutzversicherung kann für
ein Teilgebiet, oder aber auch für mehrere Gebiete
(Rechtsschutzversicherungspaket) abgeschlossen werden. Am
häufigsten werden "Pakete" für Privat-Rechtsschutz,
Verkehrs-Rechtsschutz, Haus- & Wohnungs-Rechtschutz und
Berufs-Rechtsschutz angeboten. Außerdem gibt es Rundum-Pakete,
die mehrere dieser "Pakete" miteinander vereinen.
Weitere Infos zum Thema
hier
In Anspruch genommen werden kann eine Rechtsschutzversicherung
z. B. im Falle eines Autounfalls, Kündigung eines
Wohnungsvertrags oder bei z. B. Körperverletzung (in Form von
Schmerzensgeld seitens der Versicherung). Einzige Ausnahmen
bilden in der Regel Betrug von Seiten des Versicherungsnehmers,
ein geplanter Unfall oder eine abgesprochene gerichtliche
Auseinandersetzung bzw. die Kündigung des bestehenden Vertrags
durch den Versicherungsnehmer.
|
| |
|
|