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Rechtsschutzversicherungen

Eine Rechtschutzversicherung ist eine Versicherung, die im Falle eines gerichtlich ausgetragenem Rechtsstreits, abgeschlossen wird. Mit dieser Versicherung soll das Kostenrisiko abgesichert werden. Sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen, haben die Möglichkeit eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Eine solche Versicherung übernimmt in der Regel die Anwaltsgebühren, sowie die Gerichtskosten, außerdem auch die Zeugengelder, sowie in einigen Fällen die Kosten des Gegners und Kautionen bis zu einer bestimmten, maximalen Höhe. Diese Versicherung kann man allerdings nur bei einem tatsächlichen Rechsstreit in Anspruch nehmen. Man kann sich also vor Eintritt eines gerichtlichen Rechtsstreits kein Geld von der Versicherung auszahlen lassen. Außerdem wird in der Regel eine Selbstbeteiligung verlangt, die aber von Versicherung zu Versicherung variieren kann. Eine Rechtsschutzversicherung, die in Deutschland abgeschlossen wurde, gilt in der Regel für den gesamten europäischen Raum, wie auch für einige nicht-europäische Länder. Meist kann die Versicherung im Ausland, nur bei einem kurzfristigen Aufenthalt, in Anspruch genommen werden. In der Regel zahlen die Versicherungen auch nur an Personen aus, die nicht eindeutig fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben (einzige Ausnahme bilden Fälle wie z. B. das Fahren bei roter Ampel) und schließen zumeist keinen Versicherungsvertrag mit einer Person ab, die bereits vorbestraft ist. Eine Rechtsschutzversicherung kann für ein Teilgebiet, oder aber auch für mehrere Gebiete (Rechtsschutzversicherungspaket) abgeschlossen werden. Am häufigsten werden "Pakete" für Privat-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz, Haus- & Wohnungs-Rechtschutz und Berufs-Rechtsschutz angeboten. Außerdem gibt es Rundum-Pakete, die mehrere dieser "Pakete" miteinander vereinen.

Weitere Infos zum Thema hier

In Anspruch genommen werden kann eine Rechtsschutzversicherung z. B. im Falle eines Autounfalls, Kündigung eines Wohnungsvertrags oder bei z. B. Körperverletzung (in Form von Schmerzensgeld seitens der Versicherung). Einzige Ausnahmen bilden in der Regel Betrug von Seiten des Versicherungsnehmers, ein geplanter Unfall oder eine abgesprochene gerichtliche Auseinandersetzung bzw. die Kündigung des bestehenden Vertrags durch den Versicherungsnehmer.
 
 

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